"Lebens- und SozialberaterInnen beraten, begleiten und betreuen Menschen,
bei denen keine psychischen Störungen bzw. Erkrankungen vorliegen, in Entscheidungs- und Problemsituationen. Anders als PsychiaterInnen, PsychotherapeutInnen oder PsychologInnen sind Lebens- und SozialberaterInnen jedoch nicht dazu befähigt, Menschen mit psychisch, psychosozialen oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen zu therapieren.
Ihre Beratungsleistungen betreffen sowohl individuelle als auch soziale Problemfelder, wobei die Beratung z.B. finanzielle oder rechtliche Fragenkomplexe umfassen kann. Lebens- und SozialberaterInnen beraten z.B. bei Persönlichkeitsproblemen wie Angst oder Einsamkeit, bei Krankheit und Folgen von Krankheit, Identitätsstörungen, Krisen, Sexualproblemen, Trauer, Stress, Partnerschafts- und Familienproblemen oder Erziehungsproblemen sowie bei Entscheidungsschwierigkeiten bei der Ausbildungs- und Berufswahl, beim Arbeitsplatzwechsel oder bei der Lebensplanung.
Ziel ihrer Beratungstätigkeit ist immer Hilfe zur Selbsthilfe, also ihre KlientInnen dabei anzuleiten und zu unterstützen, selbstständig Handlungs- und Verhaltensalternativen zu erkennen und anzuwenden. Lebens- und SozialberaterInnen müssen dabei immer die aktuelle Lebenssituation ihrer KlientInnen berücksichtigen.
Wichtig ist dabei, dass es sich ausschließlich um Beratung und nicht um Diagnostik oder Therapie handelt. Daher arbeiten Lebens- und SozialberaterInnen zum Teil auch mit JuristInnen, ÄrztInnen und PsychologInnen zusammen oder verweisen Rat suchende Personen an diese weiter [...]"
Quelle: AMS Berufslexikon 10/2021
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Methodenkatalog für Lebens- und Sozialberatung
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Tätigkeitskatalog des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung